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Charterboot Merseburg

Inh. Detlef Furchheim

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Am Bahnhof 6

06571 Roßleben

verantwortlich.

Alle Bilder, Grafiken und Fotos sind durch das Urheberrechtgesetz rechtlich von der Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, geschützt.

Alle Veröffentlichungsrechte liegen bei der Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, Am Bahnhof 6, 06571 Roßleben.

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AGB´s Captain-Fu

Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Beförderungsbestimmungen und Geschäftsbedingungen gelten für die Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, und alle ihr angeschlossenen Unternehmen.

Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

Fahrplanänderungen bleiben dem Eigentümer vorbehalten. Bei Nebel, Sturm, Eisgang oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen können Fahrten durch die Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, abgebrochen, Fahrtrouten geändert oder Veranstaltungen auf den Schiffen am Anleger durchgeführt werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Der Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß § 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.

Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und Agenturen.

Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf den Fahrschein oder der Reservierung aufgedruckten Tisch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht! Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von der Firma Charterboot Merseburg, Inh. Detlef Furchheim, im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen. Für Charterfahrten gelten die Stornierungsbedingungen für den Personenbeförderungsvertrag.

Stornierungsbedingungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax Eingangs bei der Merseburger Personnenschifffahrt.

Für Personenbeförderungsverträge:
Nach Unterzeichnung des Personenbeförderungsvertrages bis 28 Tage vor der Veranstaltung werden Stornierungen akzeptiert. Im Gegenzug werden Gutscheine für Linienfahrten erstattet. Eine Auszahlung von Beträgen ist nicht vorgesehen.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erwünscht!
Getränke werden während der Fahrt abkassiert. Bei Linienfahrten behalten wir uns vor zuzubuchen.